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Spam-Ordner

E-Mails im Spam-Ordner gelten als zugestellt

Alle Themen, News, NoSpamProxy Protection

Neues Urteil bestätigt: Mitteilungen in E-Mails entfalten rechtliche Wirkung auch dann, wenn sie aussortiert und in den Spam-Ordner verschoben werden. 

Sogenannte False Positives stellen bei vielen Anti-Spam-Lösungen immer wieder ein Risiko dar. Diese fälschlicherweise als Spam erkannten E-Mails werden dann entweder gelöscht oder in Quarantäne beziehungsweise in den Spam-Ordner verschoben.

Beide Vorgehensweisen sind problematisch, denn rechtlich relevante Unterlagen gehen so entweder verloren oder sind nur schwer auffindbar. Das Landgericht Bonn entschied in seinem Urteil vom 10.01.2014 (Az: 5 O 189/13), dass es eine schuldhafte Pflichtverletzung darstellen kann, wenn der Spam-Ordner nicht täglich kontrolliert wird.

Auch E-Mails im Spam-Ordner entfalten rechtliche Wirkung

Auch ein aktueller Fall aus Österreich zeigt die Problematik auf. Der Oberste Gerichtshof Österreichs (OGH) hat in einer aktuellen Entscheidung (3 Ob 224/18i) festgehalten, dass der Spam-Ordner überprüft werden muss und rechtlich relevante Unterlagen auch dann als empfangen gelten, wenn sie im Spam-Ordner landen.

Im vorliegenden Fall weigerte sich ein Ehepaar, eine Immobilienmaklerprovision zu zahlen, da zwei E-Mails des Maklers – die auch jeweils eine Belehrung über das Rücktrittsrecht inklusive Rücktrittsfrist enthielten – im Spam-Ordner des Verbrauchers landeten. Der Rücktritt vom Maklervertrag war damit unwirksam, da er erst nach Ablauf der 14-tägigen Frist erklärt wurde.

Dies bestätigte das Gericht: Der Mann hatte trotz der Tatsache, dass die E-Mails im Spam-Ordner lagen, die Möglichkeit zum Lesen der E-Mails und damit der Belehrung. Das nicht erfolgte Überprüfen des Spam-Ordners ist sein Versäumnis.

Mit NoSpamProxy Spam-Mails abwehren statt sortieren

Mit NoSpamProxy gehen Sie solchen Unwegsamkeiten von vornherein aus dem Weg, denn getreu dem Motto Abwehren statt sortieren gibt es bei NoSpamProxy keinen Spam-Ordner und keine Quarantäne. Im Gegensatz zu anderen Lösungen wehrt NoSpamProxy Spam-E-Mails ab, bevor sie in Ihr System gelangen.

Wird eine vertrauenswürdige E-Mail nicht angenommen, stellt NoSpamProxy sicher, dass der Absender über die verhinderte Zustellung informiert wird. Damit ist NoSpamProxy eines der wenigen Produkte auf dem Markt, die volle Konformität mit dem anspruchsvollen deutschen Recht bieten (insbesondere gemäß §206 StGB, §88 Telekommunikationsgesetz).

Mit NoSpamProxy umgehen Sie die möglichen rechtlichen Konsequenzen, die sich für Unternehmen und Privatpersonen aus der alleinigen Annahme einer E-Mail ergeben können.

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24.05.2019/by Stefan Sturm

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Hinweis: Die Informationen in dieser Knowledge Base gelten nur für NoSpamProxy bis Version 13.2. Sämtliche Informationen für NoSpamProxy 14 und höher finden Sie in der Online-Dokumentation.

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