Zudem sind diese Einrichtungen aufgrund der seit dem 1. Januar 2018 geltenden gesetzlichen Regelungen verpflichtet, einen sicheren Übermittlungsweg für die Zustellung elektronischer Dokumente zu eröffnen. Auch Anwender von NoSpamProxy können ein beBPo nutzen – und das bei minimalem Konfigurationsaufwand.
Was ist das beBPo?
Das beBPo beruht auf der Infrastruktur des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP), die sich für den Elektronischen Rechtsverkehr seit 2004 bewährt hat. Alle für das beBPo erforderlichen Komponenten sind Teil der bereits vorhandenen EGVP-Infrastruktur.
Neben dem beBPo existieren auch das beN (für Notare), das beA (für Rechtsanwälte) und – ab 2022 – das eBO, also das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach. Über dieses soll es dann auch Einzelpersonen und Organisationen anderen sogenannten Verfahrensbeteiligten möglich sein, elektronische Akten zu versenden und elektronisch vom Gericht zugestellte Dokumente direkt zu erhalten.
Für wen ist das beBPo verpflichtend?
Sämtliche Straf- und Ordnungswidrigkeiten verfolgende Behörden müssen alle sicheren Übermittlungswege für die Einreichung elektronischer Dokumente einrichten – also beBPo und De-Mail. Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts haben die Wahl zwischen beBPo und De-Mail.
Mit dem beBPo können diese Einrichtungen auf einen OSCI-basierten Kanal zugreifen, der eine einfache und sichere elektronische Kommunikation mit der Justiz, Rechtsanwälten, Notaren und anderen Behörden ermöglicht. OSCI steht für Online Services Computer Interface und ist ein Protokollstandard zur vertraulichen und sicheren Übermittlung von Nachrichten in einer auf das deutsche Signaturgesetz abgestimmten Sicherheitsumgebung.
Welche Aufgaben hat ein beBPo?
Wichtigste Aufgabe eines beBPo ist es, eine einfache und sichere elektronische Kommunikation mit der Justiz, Rechtsanwälten, Notaren und anderen Behörden zu ermöglichen. Dies ist mit einem beBPo besonders einfach, da beim Einsatz keine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich ist und Quittungsmechanismen und Prüfprotokolle bereits integriert sind.
So wird der Zugang zu Gerichten vereinheitlicht, was Aufwände reduziert und dabei hilft, Abläufe zu optimieren und Verzögerungen zu vermeiden.
Wie funktioniert ein beBPo?
Aus Sicht der Anwender funktioniert das beBPo wie ein herkömmliches E-Mail-Postfach. Zuerst öffnet der Postfachinhaber mit Hilfe eines Zertifikates das besondere elektronische Behördenpostfach und sucht anschließend den gewünschten Empfänger mit Hilfe des SAFE-Verzeichnisdienstes.
SAFE steht für Secure Access to Federated E-Justice/E-Government und ist ein übergreifender Dienst für das Identitätsmanagement in der Justiz. In diesem sind unter anderem alle registrierten besonderen Behördenpostfächer sowie EGVP-Justizpostfächer, besondere Anwaltspostfächer und besondere Notarpostfächer
Nachdem die Nachricht durch den Absender verfasst wurde, wird sie automatisiert verschlüsselt und versendet. Die Nachricht liegt nun im Empfängerpostfach auf dem Intermediär, von welchem sie vom Empfänger abgeholt wird.
NoSpamProxy und beBPo zusammen einsetzen
Die Anbindung des beBPo an NoSpamProxy ist einfach: Das Mentana-Gateway von Mentana Claimsoft/FP Digital Business Solutions lässt sich bereits standardmäßig in NoSpamProxy einbinden, um beispielsweise De-Mail-Konnektoren bereitzustellen.
Da das Mentana-Gateway auch Integrationen für EGVP, und beBPo bietet, kann es ohne Konfigurationsaufwand dazu genutzt werden, beBPo-Postfächer anzusteuern. Dazu müssen Sie lediglich einen entsprechenden ausgehenden SMTP-Sendekonnektor in NoSpamProxy anlegen, über den die beBPo-konformen Nachrichten geroutet werden. Entscheidend ist dabei, dass Sie die beBPo-eigene Domäne in den DNS-Routingeinschränkungen hinterlegen.
Ist dies geschehen, so ist die Konfiguration vollständig und das Mentana-Gateway kann an dieser Stelle übernehmen.
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