Umsatzsteuersenkung: Besonderheiten für NoSpamProxy Lizenzgeschäft
Im Zuge der Umsatzsteuersenkung gibt es Besonderheiten die auch das NoSpamProxy Lizenzgeschäft betreffen.
Für Dauerleistungen, zu denen auch das Lizenzgeschäft gehört, gilt zur Bestimmung des Steuersatzes der Tag, an dem der vereinbarte Leistungszeitraum endet. Faktisch bedeutet das, dass ab 01.07. jeder Lizenzkey mit einem Vertragsende nach dem 31.12.2020, mit einem Steuersatz von 19% versehen werden muss. Wir stellen also weiterhin diese Rechnungen mit 19% aus.
Details können Sie dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 30.6. (Punkt 3.3) entnehmen.