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  • Das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach EGVP

Das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) mit NoSpamProxy einsetzen

Stefan Feist | Technischer Redakteur
Autor: Stefan FeistTechnischer Redakteurhttps://www.linkedin.com/in/stefan-feist-23b257b0/–Auf LinkedIn vernetzen

Die Digitalisierung hat auch im Rechts- und Verwaltungswesen zu grundlegenden Veränderungen geführt. Eine der wichtigsten Entwicklungen war die Einführung des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP), das den sicheren Austausch von Dokumenten zwischen Bürgern, Unternehmen, Anwälten, Behörden und Gerichten ermöglichte. Inzwischen wurde das EGVP durch spezialisierte elektronische Postfächer wie beA, beN, beBPo, beSt und das eBO abgelöst – jedes mit einem klar abgegrenzten Anwendungsbereich. Der folgende Überblick zeigt die Entwicklung vom ursprünglichen EGVP hin zu den heutigen Lösungen und erklärt, wie diese im praktischen Einsatz funktionieren.

26.09.2025|zuletzt aktualisiert:26.09.2025

Was ist das EGVP?

Das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) ist eine Kommunikationsinfrastruktur, über die seit 2004 authentifizierte Teilnehmer elektronische Dokumente und Akten an die teilnehmenden Gerichte und Behörden übermitteln können.

Das EGVP ermöglicht sichere E-Mail-Kommunikation für den Rechts- und Verwaltungsbereich, zum Beispiel, um elektronische Schriftsätze, Anträge oder andere Dokumente rechtssicher einzureichen und zuzustellen. Der Versand ist verschlüsselt und mit elektronischer Signatur, so dass die Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität der Nachrichten gewährleistet sind.

Zum EGVP wurde auch eine Software entwickelt, der EGVP-Client (später Governikus Communicator). Damit konnten Bürger, Anwälte oder Unternehmen auf die EGVP-Infrastruktur zugreifen und Schriftsätze an Gerichte und Behörden übermitteln. 2018 wurde die Software eingestellt.

Nach dem EGVP ist vor dem EGVP

Das EGVP als eigenständiges System gibt es in der bisherigen Form nicht mehr. Obwohl es früher das zentrale System war, über das fast alle elektronischen Nachrichten an Gerichte oder Behörden liefen, sind an seine Stelle spezielle elektronische Postfächer getreten:

beA – Besonderes elektronisches Anwaltspostfach (für Rechtsanwälte)

Das beA soll den in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälten eine sichere elektronische Kommunikation mit der Justiz, mit Behörden und untereinander ermöglichen.

beN – Besonderes elektronisches Notarpostfach

Das beN dient der elektronischen Kommunikation mit Gerichten und ermöglicht das Einreichen elektronischer Dokumente bei Gerichten. Außerdem können Gerichte Notarinnen und Notaren über das beN Dokumente gegen ein elektronisches Empfangsbekenntnis zustellen.

beBPo – Besonderes elektronisches Behördenpostfach

Das beBPo stellt in erster Linie einen sicheren Übermittlungsweg für die elektronische Kommunikation mit Gerichten und Gerichtsvollziehern dar, ermöglicht aber auch die Kommunikation mit anderen Teilnehmern des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV).

beSt – Besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach

Das beSt ist ein elektronisches Postfach für Steuerberater der Bundessteuerberaterkammer.

Von 2004 bis 2018 gab es also ein EGVP für alle, heute hat jeder der Berufsstände und jede Behörde ein eigenes, verpflichtendes Postfach, das die EGVP-Infrastruktur nutzt.

    Ein Sonderfall: Das eBO – Elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach

    Das eBO richtet sich an Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und sonstige Organisationen, die keine Pflichtpostfächer wie Anwälte oder Behörden haben. Es ermöglicht, sicher und rechtsverbindlich mit Gerichten zu kommunizieren – beispielsweise zur Einreichung einer Klage, für Rechtsmittel oder andere Schriftsätze.

    Das eBO schafft also digitale Teilhabe am Justizsystem: Anwälte und Behörden müssen über ihre Pflichtpostfächer kommunizieren, und mit dem eBO steht auch Privatpersonen und Unternehmen ein sicherer und moderner Kommunikationsweg zur Verfügung. Vor dem eBO gab es das EGVP für Privatpersonen und Unternehmen; diese Rolle hat jetzt das eBO inne.

    Der Zugang wird über spezielle Softwarelösungen hergestellt (zum Beispiel Governikus Communicator oder Kanzleisoftware). Zur Gewährleistung der Sicherheit ist eine qualifizierte elektronische Signatur (qeS) oder die Nutzung der eID erforderlich.

    EGVP, beBPo und eBO mit NoSpamProxy nutzen

    Seit 2022 sind alle Behörden des Bundes und der Länder sowie andere öffentliche Einrichtungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts – wie etwa Krankenkassen, Kammern oder Rundfunkanstalten – dazu verpflichtet, ein beBPo einzurichten und darüber am elektronischen Rechtsverkehr teilzunehmen. Damit ist das beBPo das Behörden-Pendant zu den Pflichtpostfächern der anderen Berufsgruppen.

    Der entscheidende Unterschied zum eBO liegt darin, dass das eBO freiwillig und offen für alle ist, die nicht in die oben genannten Pflichtkategorien fallen – also für Bürger und Organisationen, die ebenfalls sicheren elektronischen Rechtsverkehrs nutzen möchten.

    Dennoch haben beide Postfächer eines gemeinsam: Sie lassen sich problemlos zusammen mit NoSpamProxy nutzen.

    Die Anbindung der EGVP-basierten Postfächer beBPo und eBO an NoSpamProxy ist dabei einfach: Das Mentana-Gateway von Mentana Claimsoft/FP Digital Business Solutions lässt sich standardmäßig in NoSpamProxy einbinden. Durch die Integration von EGVP, beBPo und eBO kann es ohne Konfigurationsaufwand genutzt werden, beBPo- und eBO-Postfächer anzusteuern.

    Sie müssen dazu lediglich einen entsprechenden ausgehenden SMTP-Sendekonnektor in NoSpamProxy anlegen, über den die beBPo- oder eBO-konformen Nachrichten geroutet werden. Entscheidend ist dabei, dass Sie die beBPo- oder eBO-eigene Domäne in den DNS-Routingeinschränkungen hinterlegen.

    Ist dies geschehen, so ist die Konfiguration vollständig und das Mentana-Gateway kann an dieser Stelle übernehmen.

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